Die Entscheidung, ob und mit welchem Therapieverfahren mit einem Patienten gearbeitet wird, erfolgt grundsätzlich anhand einer umfassenden Anamnese und nach vorheriger Aufklärung des Patienten über das jeweilige Therapieverfahren, dessen Möglichkeiten und Risiken.
Entsprechend der konkreten Bedingungen kann im Einzelfall eine vorherige ärztliche Untersuchung bzw. gegebenenfalls auch eine ärztliche Begleitung der Therapie erforderlich sein. Diese Frage besprechen wir im Erstgespräch anhand der konkreten Anamnese des Patienten.
Folgende Krankheiten / Symptome / Themen können unter Berücksichtigung vorstehender Grundsätzlicher Bedingungen behandelt werden:
- Ganzheitliche Behandlung von Störungen des Bewegungsapparates und von